Wir sind eine zertifizierte Autoverwertung gemäß § 5 Abs. 3 der Altfahrzeugverordnung
Werden Altautos nicht ordnungsgemäß entsorgt, entstehen erhebliche Umweltprobleme. Mögliche Ursachen sind zum Beispiel, wenn die stark umweltbelastenden Betriebsflüssigkeiten nicht fachgerecht entnommen werden oder wenn Altautos „wild“ entsorgt werden. Darüber hinaus sollte die Menge und mögliche Kontamination der sogenannten „Shredderleichtfraktion“ (der Reststoff, der nach der Gewinnung metallischer Bestandteile von Altautos im Shredder anfällt) vermindert werden.
Schon seit dem 1. April 1998 gilt die Altautoverordnung für alle Pkw, die nicht mehr fahrbereit sind und als Abfall verschrottet werden. Sie müssen von einem anerkannten zertifizierten Verwertungsbetrieb umweltgerecht entsorgt werden.
U. a. werden dem Fahrzeug sämtliche Betriebsflüssigkeiten und -mittel, wie
– Kraftstoff,
– Öl,
– Wasser
– Kühl- und Schmiermittelstoffe,
– Stoßdämpferöl,
– Kältemittel aus Klimaanlagen, etc
entnommen. Außerdem müssen große Kunststoffteile (z.B. Stoßfänger, Radabdeckungen, Armaturengehäuse, Kunststofftanks), Räder, Scheiben, Sitze und alle kupferhaltigen Teile (z.B. Elektronik, Kabelbäume und Elektromotoren) entnommen und der Verwertung zugeführt werden.
Bei der endgültigen Stilllegung eines Pkw muss ein Verwertungsnachweis oder eine Verbleibserklärung vorgelegt werden. Dies gilt auch für Fahrzeuge, welche nach 12 bzw. 18 Monaten ab vorübergehender Stilllegung automatisch endgültig stillgelegt werden. Alle Halter solcher Fahrzeuge werden nach der vorgenannten Frist durch die hiesige Dienststelle in der Eigenschaft als örtliche Ordnungsbehörde zur Vorlage des Verwertungsnachweises oder einer Verbleibserklärung angeschrieben. Die umgehende Vorlage eines Verwertungsnachweises oder eines Kaufvertrages (Veräußerungsanzeige), auch bei stillgelegten Fahrzeugen, entbindet von der Pflicht nach 12 bzw. 18 Monaten.
Verwertungsnachweise dürfen nur durch zertifizierte Verwertungsbetriebe oder Annahmestellen ausgestellt werden. Autowracks dürfen lediglich über solche Betriebe entsorgt werden. Die Nichtvorlage eines Nachweises oder einer Erklärung stellt gemäß Altautoverordnung in Verbindung mit der Straßenverkehrsordnung eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Unser Betrieb hat sich diesen hohen Anforderungen der Altautoverordnung gestellt und ist seit April 1998 durch den TÜV-NORD zertifiziert. Bei uns erhalten Sie auch den amtlich geforderten Verwertungsnachweis!
Selbstverständlich verwerten wir Altautos aller Hersteller und Modelle.
Wir sind bei folgenden Herstellern als exklusiv autorisierter Verwertungbetrieb für unsere Region eingetragen:
von Montag bis Freitag: 09:00 – 18:00
Samstag: 09:00 – 14:00
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