Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauchtwagenersatzteile
der Autoverwertung Berg GmbH, Bleckenweg 104, 29227 Celle
§ 1 Geltungsbereich
1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben keine Gültigkeit. Nebenabreden bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch uns.
2. Für Unternehmer gilt, dass die nachstehenden Bedingungen für alle künftigen Lieferungen gelten, ohne dass diese nochmals ausdrücklich vereinbart werden müssen.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
1. Unsere Kaufangebote sind unverbindlich und können durch den Kunden über Internet: E-Mail (ersatzteile[at]autoverwertung-berg[punkt]de), Telefon, Fax oder Brief bestellt werden. Die Bestellung ist ein bindendes Angebot und wird mit Zugang per Fax, Brief oder E-Mail rechtswirksam. Zu einem Kaufvertragsabschluss kommt es, wenn wir die Bestellung schriftlich oder per E-Mail bestätigen.
2. Bei unseren Angeboten handelt es sich um:
a) Gebrauchtwagenersatzteile, -in Abhängigkeit zum Lebensalter der Altfahrzeuge-, die durch uns fachgerecht demontiert und nach definierten Qualitätskriterien geprüft werden.
b) Gebrauchtwagenersatzteile, die der Kunde selbst aus Altfahrzeugen demontiert und auf eigenes Risiko erwirbt.
3. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die Verfügbarkeit der bestellten Waren voraus. Im Falle der Nichtverfügbarkeit wird der Besteller umgehend in Kenntnis gesetzt. Eine Garantie für eine grundsätzliche Verfügbarkeit angefragter Gebrauchtteile wird nicht übernommen.
§ 3 Datenschutz
Zur Bearbeitung und Durchführung einer Bestellung müssen wir personenbezogene Daten erheben und speichern. Wir sichern die streng vertrauliche Behandlung der erhobenen Daten im Rahmen des technisch Möglichen zu. Insbesondere verpflichten wir uns, diese Daten nicht an Dritte, welche mit der Bestellung und Lieferung nicht befasst sind, weiterzugeben. Mit der Speicherung persönlicher Daten erklärt sich der Kunde ab Zustandekommen des Vertrages auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen einverstanden.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
1. Unsere Preise sind Endpreise. Sie enthalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer, sonstige Steuer und Preisbestandteile, Skonti bzw. sonstige Nachlässe werden nicht gewährt.
2. Bei Verkauf vor Ort erfolgt die Bezahlung in der Regel bar, bei Versand der Ware per Vorkasse oder per Nachnahme, Nachnahmegebühren gehen zu Lasten des Käufers.
3. Die Begleichung von Rechnungen per Überweisung kann mit Stammkunden auf Grundlage eines gesonderten Liefervertrages vereinbart werden. Hier gilt folgendes:
a) Der Kaufpreis ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Zur Wahrung der Frist ist der Eingang der Zahlung bei uns maßgeblich.
b) Bei Zahlungsverzug oder Zweifeln an der Zahlungsfähig- bzw. Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir – unbeschadet sonstiger Rechte – berechtigt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.
4. Nur unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung des Kaufpreises.
§ 5 Versandkosten je Bestellung
Der Kunde zahlt unabhängig vom Bestellwert die Versandkosten. Sendet der Kunde die Ware aufgrund eines Widerrufs und Rückgaberechts bei Verbraucherverträgen an uns zurück, hat der Kunde bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von € 40,00 die regelmäßigen Kosten für die Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.
§ 6 Lieferung und Lieferzeit
1. Wir beabsichtigen ohne Eingehung einer rechtlichen Verpflichtung die Ware innerhalb von 48 Stunden ab Bestellung an den Kunden zu liefern, sofern die Bestellung werktags bis 12.00 Uhr bei uns eingegangen ist und die Lieferung nicht an einem Samstag, Sonntag oder sonstigen Feiertag erfolgen würde. Der Samstag gilt nicht als Werktag.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen infolge höherer Gewalt, wie währungs- und handelspolitische oder sonstige Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, sowie Betriebsstörungen, wie z.B. Feuer, Behinderung der Verkehrswege oder ähnliche nicht in unserem Machtbereich fallende Umstände entheben uns für die Dauer der Behinderung von den eingegangenen Lieferverbindlichkeiten. Diese Umstände berechtigen uns darüber hinaus zum Rücktritt vom Vertrag.
3. Überschreiten wir die Frist gemäß § 6 Ziff. 1 unter Berücksichtigung einer möglichen Verlängerung nach Ziff. 2 um 5 Tage, kann der Kunde die Erfüllung durch uns ablehnen, ohne dass ihm hierdurch Kosten entstehen.
4. Unsere Haftung für Ersatz des durch den Verzug eingetretenen Schadens wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
5. Wir sind jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, es sei denn, diese hat der Kunde schriftlich abgelehnt.
6. Transportverpackungen werden nach Maßgabe der Verpackungsordnung zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten, diese werden nur gegen Erstattung der anfallenden Palettengebühren zurückgenommen.
§ 7 Abnahme der Ware
1. Der Kunde ist zur Abnahme der Ware verpflichtet, wenn diese innerhalb der Fristen nach § 6 eingeht und nicht mit Mängeln behaftet ist, die die Gebrauchsfähigkeit beeinträchtigten. Sonstige Regressansprüche sind ausgeschlossen.
2. Wird die Abnahme schuldhaft verweigert, so können wir eine Nachfrist von 8 Werktagen setzen. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Schadensersatz beträgt 15 % des vereinbarten Kaufpreises, es sei denn, wir weisen einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Schaden nach.
3. Wird die Ware von einem Kunden zurückgegeben, welche keine Mängel vorweist, und auch kein Fehler der Autoverwertung Berg GmbH vorliegt, wird eine Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 15 % des Warenwertes erhoben.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorhandene Eigentum als Sicherung des jeweiligen Saldos. Im kaufmännischen Verkehr erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auf sämtliche Forderungen, die wir gegenüber dem Kunden haben, gleich aus welchem Rechtsgrund.
2. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
3. Wird die Kaufsache mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt, so erwerben wir das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen, so hat der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum zu übertragen. Die neue Sache ist nicht Hauptsache i.S.v. § 947 II BGB.
4. Sonstige Verfügungen über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware sind nicht zulässig. Pfändungen oder sonstige Eingriffe Dritter hat der Kunde unverzüglich schriftlich oder per E-Mail (ersatzteile[at]autoverwertung-berg[punkt]de anzuzeigen.
5. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, werden wir auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.
6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen und nach Ankündigung und Fristsetzung zur freihändigen Verwertung der Kaufsache unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den Kaufpreis berechtigt. Die Kosten der Rücknahme und Verwertung trägt der Kunde. Die Ausübung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, es handelt sich um ein Verbraucherkreditgeschäft. In diesem Fall gelten die Vorschriften der §§ 346ff BGB zu den Verbraucherkreditverträgen.
§ 9 Gewährleistung
1. Sämtliche den Waren zu Grunde liegenden Beschreibungen über Aussehen, Leistungen, Maße und Gewicht sind Beschaffenheitsangaben. Sie stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Sie dienen als Maßstab zur Feststellung, ob der Kaufgegenstand fehlerfrei ist.
2. Wir übernehmen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmung die Gewährleistung für die Funktionstüchtigkeit der Ware zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs, unter der Voraussetzung, dass die Ware innerhalb von vier Wochen nach Gefahrübergang durch eine Fachwerkstatt eingebaut wird, sowie sämtliche vom Hersteller vorgegebenen Wartungs- und Inspektionsarbeiten nach deren Maßgaben nachweislich durchgeführt worden sind. Sämtliche Ersatzteile/Aggregate werden von uns ohne Betriebs- und Schmiermittel verkauft. Für die ordnungsgemäße Befüllung im Rahmen des Einbaus hat der Kunde selbst zu sorgen. Bei Motoren sind durch die Fachwerkstatt der/die Zahnriemen vor dem Einbau zu erneuern, ebenso der Ölfilter.
3. Die Gewährleistungsfrist für Gebrauchtwagenersatzteile gemäß § 2 Abs. 2 Punkt a) beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang, mit Ausnahme von elektronischen Bauteilen und glashaltigen Teilen gegen Funktionsausfall. Natürlich altersbedingter Verschleiß ist ebenfalls von der Gewährleistung ausgeschlossen. Für Gebrauchtwagenersatzteile gemäß § 2 Abs. 2 Punkt b) entfällt jegliche Gewährleistung.
4. Mängel müssen vom Kunden unter sofortiger Einstellung der Be- und Verarbeitung schriftlich gerügt werden. Für Unternehmen gilt, dass der Kunde nicht zur Zurückhaltung – auch nicht zur teilweisen – des Kaufpreises oder zur Aufrechnung mit Gegenansprüchen berechtigt ist. Mängelansprüche müssen spätestens 1 Monat nach unserer schriftlichen Zurückweisung gerichtlich geltend gemacht werden.
5. Wir behalten uns vor, einen unabhängigen Gutachter mit der Prüfung von behaupteten Mängel zu beauftragen. Erweist sich die Beanstandung des Kunden als unbegründet, trägt er die Kosten für notwendig gewordene Transporte, Gutachten und sonstigen entstandenen Arbeitsaufwand.
6. Aus- und Einbaukosten bei der Durchführung von Gewährleistungsarbeiten werden von uns nicht übernommen.
7. Die Rückführung und/oder Beanstandung von Waren kann nur unter Vorlage des Kassenbons, der Originalrechnung und der eindeutig von Autoverwertung Berg GmbH stammenden Kennzeichnung, wie Etikett oder Farbkennung, erfolgen.
§ 10 Haftungsbeschränkungen
1. Im Rahmen der Erfüllung des Auftrages haften wir für eintretende Sach- und Vermögensschäden nur, sofern uns oder einem unserer Mitarbeiter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Bei Verletzung von Kardinalpflichten haften wir auch für leichte Fahrlässigkeit.
2. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, durch mittel- oder unmittelbare Folgeschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, dass uns oder einem unserer Mitarbeiter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
3. Ansprüche des Kunden gegen uns, die auf unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften, z. B. dem Produkthaftungsgesetz beruhen, bleiben von vorgenannten Regelungen unberührt.
4. Für Schäden jedweder Art, die als Folge eines Verstoßes gegen gesetzliche Datenschutzbestimmungen auftreten, haften wir nur für den Fall, dass uns oder einem unserer Mitarbeiter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
5. Wir haften, außer bei Personen und Sachschäden, nur bis zur Höhe des Auftragswertes.
6. Sie sind als Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlichrechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeiten sind, erfolgt der Verkauf von gebrauchten Fahrzeugteilen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Unsere Haftung begrenzt sich auf die Höhe des Kaufpreises des Ersatzteils. Eine weitergehende Leistung ist ausgeschlossen. Sollte eine Instandsetzung diesen Betrag übersteigen, so erstatten wir den vollen Kaufpreis des Ersatzteils. In jedem Fall ist der gekaufte Gegenstand frei unserer Adresse zu liefern. Verkaufsbelege sind zwingend vorzulegen. Ohne Belegnachweis erlischt jeglicher Anspruch. Von der Haftung schließen wir Entschädigungsleistung für Nutzungsausfall, Transportkosten, sowie jegliche Fremdkosten und Folgeschäden aus. Ihre Altteile werden sofort umweltgerecht und kostenlos für alle Beteiligten entsorgt.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
2. Ist der Kunde Kaufmann und gehört der Abschluss des Kaufvertrages zu seinem Handelsgeschäft ist Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung Celle. Für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Scheckforderungen ist Gerichtsstand Celle. Soweit unsere Ansprüche nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Verbrauchern nach deren Wohnsitz.
§ 12 Rückgaberecht
Wird der Vertrag unter Einsatz von Fernkommunikationsmitteln geschlossen, gilt folgendes: Der Kunde kann alle Artikel uneingeschränkt und ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen ab Erhalt der Ware kosten- und risikolos zurücksenden (Ausnahme siehe § 5). Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung seines Rücknahmeverlangens. Rücksendung und Rücknahme erfolgen auf unsere Kosten. Wenn der Kunde von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht, wird der Kaufvertrag hinfällig. Das Recht der Rückgabe besteht nicht bei Lieferung von Gebrauchtteilen, die nach Kundenspezifikation bearbeitet und eindeutig auf seine persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an die Postanschrift:
Autoverwertung Berg GmbH
Bleckenweg 104
29227 Celle
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, nicht durchführbar oder lückenhaft sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt die gesetzliche Regelung.